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Neueste Tabakerzeugnisverordnung >

 

Seit 20. Mai 2016 gibt es ein neues Tabakrecht, das aus dem deutschen Tabakerzeugnisgesetz und der Tabakerzeugnisverordnung besteht. Darin wird die EU-Tabakerzeugnisrichtlinie national umgesetzt. Das Tabakrecht gilt für Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse.

Verwandte Erzeugnisse sind auch Pflanzliche Raucherzeugnisse, die keinen Tabak enthalten und auf der Grundlage von Pflanzen, Kräutern oder Früchten basieren wie Kräuterzigaretten.

Nach Abschnitt 3 der Tabakerzeugnisverordnung dürfen pflanzliche Raucherzeugnisse nur noch mit dem gesundheitsbezogenen Warnhinweis "Das Rauchen dieses Produkts schädigt Ihre Gesundheit." in den Verkehr gebracht werden.

Aus diesem Grund werden auch wir auf den Verpackungen unserer Kräutermischungen "Knaster" und "MellowYellow" diesen Warnhinweis aufbringen.